Die prüffrist kann durch den arbeitgeber festgelegt werden. Die verpflichtung zur systematischen inspektion der regaleinrichtungen werden in der betriebssicherheitsverordnung betrsichv der dguv regel 108 007 und din en 15635 definiert. Inhaltlich wurden unter anderem die anforderungen an die gefährdungsbeurteilung erweitert und konkretisiert zum beispiel um ein separates explosionsschutzdokument. 
				
			
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